HAUSORDNUNG

für den Besuch von Veranstaltung in der EmslandArena

Regelt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts in der EmslandArena bei Veranstaltungen jeder Art in der EmslandArena.

Die EmslandArena gehört zum Eigentrieb Emslandhallen. Dieser wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches kommunales Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt Lingen (Ems) betrieben. Die Stadt Lingen (Ems) wird durch den Oberbürgermeister vertreten. Der Eigenbetrieb Emslandhallen betreibt die Mehrzweck-halle „EmslandArena“. Das Hausrecht des Eigenbetriebs Emslandhallen - EmslandArena - gilt in allen Hallen, Räumen und in den Grundstücksgrenzen der Außenanlagen der EmslandArena. Das Haus-recht wird durch beauftragte Mitarbeiter des Eigenbetriebs Emslandhallen - EmslandArena - ausgeübt. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Hausordnung für Besucher ist fester Bestandteil des Besuchervertrages zwischen dem jeweiligen Veranstalter und seinen Besuchern in der EmslandArena. Ist der Eigenbetrieb Emslandhallen nicht selbst Veranstalter, sondern vermietet er die EmslandArena an einen Fremdveranstalter, ist diese Hausordnung für Besucher auch fester Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Eigenbetrieb Emslandehallen und dem jeweiligen Mieter/Fremdveranstalter.


1. Zutritt und Aufenthalt
1.1 Der Zutritt und der Aufenthalt in der Versammlungsstätte vor, während und nach der Veranstaltungslaufzeit ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder zum Erwerb einer Eintrittskarte zulässig. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein gesonderter Zugang ist den Besuchern mit einem Ticket für die „ErlebBar“ vorbehalten. Ein Betreten der „ErlebBar“ ist nur für diejenigen Besucher zulässig, die zusätzlich zum Veranstaltungsticket über ein entsprechendes individuell ausgestelltes Ticket (sog. TICKET ERLEBBAR) für die jeweilige Veranstaltung verfügen.

Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, nach Anweisungen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen, eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern entfällt in einem solchen Fall.

1.2 Der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten und spricht sich dafür aus, dass insbesondere weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort und Schrift verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Personen, die diese extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte verwenden oder verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

1.3 Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, wird der Zutritt verwehrt oder werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

1.4 Beim Einlass der Besucher wird insbesondere darauf geachtet, dass keine gefährlichen Gegenstände wie Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie keine Getränke mitgeführt werden. Das Einlasspersonal ist autorisiert, Gegenstände der Besucher im Rahmen der Einlasskontrolle zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit vor dem Einlass zur Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge können daher diesbezüglich auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Kontrolle oder der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden nicht eingelassen oder von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art, Spraydosen und Gegenstände aus Glas oder sonstige gefährliche Gegenstände. Auch Speisen dürfen nicht mitgeführt werden. Im Übrigen gilt Punkt 8. dieser Hausordnung.

1.5 Das Sicherheitspersonal darf Ticketerwerbern den Eintritt verwehren, wenn diese unter 18 Jahre alt sind und nicht in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer volljährigen Aufsichtsperson mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter befinden. Voraussetzung für das Zutrittsrecht von Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung des teilnehmenden Erziehungs-/Aufsichtsbeauftragten. Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.

2. Hausverbot
Gegenüber Besuchern, die gegen die Festlegungen dieser Hausordnung verstoßen bzw. den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, kann ein Hausverbot erteilt werden. Hausverbote, die durch den Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der EmslandArena durchgeführt werden. Über die Aufhebung des Hausverbotes entscheidet der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - auf Antrag nach billigem Ermessen.

3. Verweis
Der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - kann Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen bzw. den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.

4. Benutzung der Einrichtungen
4.1 Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen.

4.2 Das Betreten des Backstage-Bereiches und der technischen Betriebsräume ist den Besuchern untersagt.

5. Gegenseitige Rücksichtnahme
Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher nehmen im Sinne einer gebotenen Ordnung gegenseitig Rücksicht aufeinander.

6. Rauchverbot
Gemäß § 1 Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) besteht in allen Versammlungsräumen der EmslandArena grundsätzlich Rauchverbot. Der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - erstreckt das Rauchverbot auch auf elektronische Zigaretten („E-Zigaretten“). Rauchen ist ausschließlich in den speziell gekennzeichneten, ausgewiesenen Raucherzonen gestattet. Soweit Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, wird die Veranstalterin die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um weitere Missachtungen zu verhindern. Bei einem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

7. Schließung und Räumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von der Veranstalterin angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben den Aufforderungen des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.

8. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge (nicht mehr als 2 pro Person);
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, vor allem Glas, Glasprodukte und Flaschen;
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände sowie Wunderkerzen;
  • Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, die länger als 2 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
  • Großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen;
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente;
  • Sämtliche Getränke, Speisen und Drogen;
  • Tiere;
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial;
  • Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (auch Objektive) zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
  • Selfie-Sticks, Tablets.

9. Verbot kommerzieller Tätigkeiten

9.1 Dem Besucher ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

9.2 Weiterhin ist es dem Besucher untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

9.3 Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen die Ziffern 9.1 und 9.2 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro sofort fällig; weitere Ansprüche behält sich der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - ausdrücklich vor.

10. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen

Dem Besucher ist es untersagt, Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen und/oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdienste wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen. Insbesondere jegliche kommerzielle Verwendung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen ist untersagt. Ist die Löschung der Aufnahmen von der Produktion angeordnet, ist der Besucher verpflichtet, dieser Anordnung nachzukommen.

11. Verbot der Benutzung von Smartphones/ Tablets/ Mobilfunktelefonen
Die Benutzung von Smartphones, Tablets und Mobilfunktelefonen, insbesondere mit Blitzlicht und (Taschen-) Lampenfunktion in den Veranstaltungsräumen ist untersagt, wenn dies zu Störungen der Veranstaltungen, insbesondere der Künstler, führen kann.

12. Alarm

Bei Auslösung eines Alarms ist den Anweisungen der Veranstalterin unbedingt Folge zu leisten.

13. VIP Bereich (VIP Logen, Event Logen, Business Club)
Für Besucher des VIP-Bereich der EmslandArena (VIP Logen, Event Logen, Business Club) gelten ergänzende Regelungen, die in einer gesonderten Hausordnung für den VIP-Bereich geregelt sind. Im Übrigen gelten für die Besucher des VIP-Bereichs die Regelungen dieser Hausordnung.

Stand: 26. November 2019
Der Betriebsleiter
Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena -
 
Fotos v.o.n.u.: Headerfoto Stadt Lingen (Ems)

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Für eine ausführliche Beratung und Ihre Buchung wenden Sie sich bitte direkt an:

Anne Tönns
Veranstaltungsmanagement/ Logen
Tel. +49 591 91295-20
ANNE.TOENNS@EMSLANDARENA.COM