1. ALLGEMEINE BESUCHERBEDINGUNGEN

2. ALLGEMEINE BESUCHERBEDINGUNGEN "ERLEBBAR"


 

 

Allgemeine Besucherbedingungen

 
Regeln das Vertragsverhältnis des Eigenbetriebes Emslandhallen - EmslandArena - zu seinen Besuchern von Eigenveranstaltungen in der EmslandArena.

1. Vertragsgrundlage
1.1 Die EmslandArena gehört zum Eigentrieb Emslandhallen. Dieser wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches kommunales Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt Lingen (Ems) betrieben. Die Stadt Lingen (Ems) wird durch den Oberbürgermeister vertreten.

1.2 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (nachfolgend „Ticket") wird zwischen dem Eigenbetrieb Emslandhallen, vertreten durch den Betriebsleiter, und dem Erwerber des Tickets (nachfolgend „Besucher") ein Vertrag über den Besuch einer eigenen Veranstaltung des Eigenbetriebs Emslandhallen (nachfolgend „Veranstalterin“) in der EmslandArena geschlossen.

1.3 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Besucher-AGB“) gelten für den Erwerb von Tickets zum Besuch der in vorstehender Ziffer 1.2 dieser Besucher-AGB benannten Veranstaltung sowie deren Besucher und damit für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber bzw. dem Besucher. Die Besucher-AGB sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Tickets zwischen dem Veranstalter und seinen Besuchern zustande kommt.

1.4 Die Leistungen und Pflichten des Veranstalters sind jeweils in gedruckter oder elektronischer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung zu entnehmen.

1.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich und zeitlich zu verlegen. Die Verlegung wird von dem Veranstalter unverzüglich öffentlich und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise, Übernachtung etc.) wird dringend eine schriftliche oder telefonische Anfrage bei dem Veranstalter am Tage der Veranstaltung empfohlen. Das Recht auf Rückgabe der Eintrittskarte bei räumlicher und zeitlicher Verlegung der Veranstaltung ist in Ziffer 7.2 dieser Besucher-AGB niedergelegt. Die Rechte bei Ausfall der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt sind in Ziffer 7.3 dieser Besucher-AGB niedergelegt.

2. Zutrittsberechtigung und Zutrittsaufsicht
2.1 Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren. In Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter haben jedoch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren Zutritt zur Veranstaltung. Voraussetzung für das Zutrittsrecht von Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung des teilnehmenden Erziehungs-/Aufsichtsbeauftragten (sog. Muttizettel). Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt.

2.2 Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Besuchern und Dritten zum Veranstaltungsgelände, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber den Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie gegenüber sonstigen Dritten.

3. Vertragsschluss, Fälligkeit der Zahlung
3.1 Etwaige Internetseiten und andere Werbung und Hinweise des Veranstalters auf Veranstaltungen und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besucher.

3.2 Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren ist mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig.

4. Ticketversand, Rügeobliegenheit
4.1 Sofern eine Versendung der Tickets (in analoger oder digitaler Form) erfolgt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Besuchers. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Veranstalter.

4.2 Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Besucher versendet oder übergeben wer-den, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Veranstalters.

4.3 Der Besucher kann offensichtliche Fehler der gelieferten Tickets innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Tickets gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

5. Einschaltung Dritter beim Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung
Der Veranstalter kann Dritte, insbesondere externe Vorverkaufsstellen, damit beauftragen, die Tickets im Namen des Veranstalters zu vertreiben und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in seinem Namen zu handeln. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Veranstalter und seinem Besucher bzw. Ticketerwerber zustande.

6. Weitergabe von Tickets
6.1 Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Besucher ist es nicht gestattet:
a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern,
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere für Ambush-Marketingmaßnahmen wie z.B. Gewinnspiel- und Ticketverlosungen,
c) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen durch den Veranstalter belegt sind.

6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Besucher bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Besucher gegen vorstehende Ziffer 6.1 dieser Besucher-AGB verstößt. Der Veranstalter wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. Sollte ein Besucher unter Verstoß gegen die Regelung von Ziffer 6.1 der Besucher-AGB dennoch ein Ticket an einen Dritten weiterveräußern, stellt das ein eigenständiges Vertragsverhältnis dar. Abgesehen von den Ansprüchen aus dem Ticket als Inhaberpapierpapier entstehen keine weiteren Ansprüche des Dritten gegen den Veranstalter. Insbesondere entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von über dem Ticketpreis des Veranstalters hinaus gezahltem Entgelt.
6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, von Besuchern, die unter Verstoß gegen Ziffer 6.1 dieser Besucher-AGB Tickets weitergeben und/oder anbieten, pro Verstoß unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6.4
Weitere ergänzende Regeln für den Umgang von erworbenen Tickets sind in dem Ticketkodex für Besucher/Ticketerwerber niedergelegt. Der Ticketkodex für Besucher/Ticketerwerber ist als Anlage 1 zu diesen Besucher-AGB beigefügt und fester Bestandteil des Besuchervertrags. Der Ticketkodex für Besucher/Ticketerwerber ist zusätzlich im Kassenbereich und bei den beauftragten externen Vorverkaufsstellen deutlich sichtbar ausgehängt.

7. Ticketrückgabe, Absage, Verlegung und Abbruch der Veranstaltung
7.1 Die Rücknahme erworbener Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz gewährt. Dem Besucher abhanden gekommene oder bis zur Unkenntlichkeit zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

7.2 Bei Absage, räumlicher und/oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung wird gegen Vorlage des Tickets grundsätzlich der Ticketpreis erstattet. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Ticketrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Besucher unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Wird eine Veranstaltung räumlich in einen neuen Veranstaltungsraum und/ oder zeitlich auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket auch für den neuen Veranstaltungsraum und/oder den neuen Veranstaltungstermin.

7.3 Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst.

7.4 Im Falle des Veranstaltungsabbruchs hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Ticketpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung des Tickets nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber der Veranstalterin oder der von ihr beauftragten Vorverkaufsstelle, die das Ticket  vermittelt hat, geltend zu machen. Der Veranstalter haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe der Ziffer 12 dieser Besucher-AGB.

8. VIP Bereich
Der Veranstalter ist berechtigt ihre VIP Logen an Dritte zu vermieten sowie zusätzliche VIP Tickets für ihre Event Loge und ihren Business Club gesondert an Dritte zu veräußern. Die Vermarktung des gesamten VIP Bereichs (VIP Loge, Event Loge, Business Club) obliegt alleinig dem Veranstalter.

9. Veranstaltungsordnung
9.1 Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt während der Veranstaltung dem Veranstalter, der sich zu dessen Ausübung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Sicherheitspersonals bedient.

9.2 Die Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch sind in der Hausordnung für Besucher niedergelegt. Die Hausordnung für Besucher ist als Anlage 2 zu diesen Besucher-AGB beigefügt und fester Bestandteil des Besuchervertrags. Die Hausordnung für Besucher ist zusätzlich im Veranstaltungsraum deutlich sichtbar ausgehängt.

9.3 Aus technischen und sicherheitsorganisatorischen Gründen ist der Veranstalter berechtigt Sitzreihen und Durchgänge am Veranstaltungstag neu zu konzipieren. Abstände zwischen den Sitzreihen können dann vom Saalplan abweichen. Das Vorverlegen der Bühne oder der Wegfall von leeren Sitzreihen passt der Veranstalter an die behördlich genehmigten Bestuhlungsvarianten an und ist an die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung, insbesondere an die Einhaltung der Rettungs- und Fluchtwege gebunden. Die räumliche Verlegung der Sitzreihen beeinflusst dabei nicht die Kennzeichnung der Sitzreihe für das vom Besucher erworbene Ticket. Abstände zwischen den Sitzreihen in den Blöcken insbesondere in den Kurven der Blöcke D, E, H und I, können vom Saalplan abweichen.
10. Foto- und Filmaufnahmen von Besuchern
Mit dem Erwerb eines Tickets erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder von durch ihn beauftragte Dritten hergestellte Bilder, Fotos und Filme, auf denen der Besucher als Beiwerk abgebildet ist, für Presse- und Werbemaßnahmen der Veranstalterin verwendet werden können. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

11. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher
Dem Besucher ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen. Insbesondere jegliche kommerzielle Herstellung und Verwendung von Foto-, Ton- und Filmauf-nahmen ist untersagt.

12. Haftung
12.1 Soweit sich aus diesen Besucher-AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.3 Die Haftungsfreistellung nach Ziffer 12.2 dieser Besucher-AGB gilt auch für die Haftung der Erfül-lungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.

12.4 Die sich aus Ziffer 12.2 dieser Besucher-AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstalter oder seinen Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Besuchers nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besucher nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Besuchers vom Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

13. Kontakt des Veranstalters
Der Veranstalter ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena –
Lindenstraße 24a
49808 Lingen (Ems)
Tel.: 0591 91295-0
Fax. 0591 91295-15
Email: info@emslandarena.com
Internet: http://www.emslandarena.com
 
14. Datenschutz
14.1 Die von dem Besucher zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb des Tickets werden von dem Veranstalter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der Ticketinhaber werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach Ziffer 5 dieser Besucher-AGB. Eine Übermittlung der Daten an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach Ziffer 5 dieser Besucher-AGB erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung.

14.2 Der Besucher hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Das Recht zur Löschung der von ihm gespeicherten Daten besteht nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, außerdem wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Veranstalterin erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besucher-AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 23. April 2020
Der Betriebsleiter
Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena -
 

  

 

ALLGEMEINE Besucherbedingungen FÜR DEN ZUTRITT UND DEN AUFENTHALT IN DER „ERLEBBAR" IN DER EMSLANDARENA


Regeln das Vertragsverhältnis des Eigenbetriebes Emslandhallen - EmslandArena - zu seinen Besuchern der ErlebBar in der EmslandArena

1. Vertragsgrundlage
1.1 Der Eigenbetrieb Emslandhallen betreibt die Mehrzweckhalle „EmslandArena“ (nachfolgend „EmslandArena“) in Lingen (Ems). Diese wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches kommunales Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt Lingen (Ems) betrieben. Die Stadt Lingen (Ems) wird durch den Oberbürgermeister vertreten.
1.2 In der EmslandArena befindet sich die „ErlebBar".

1.3 Der Eigenbetrieb Emslandhallen ist Vermieter und Betreiber der EmslandArena. Der Eigenbetrieb Emslandhallen betreibt die „ErlebBar“ auf eigene Rechnung auch bei Vermietung der übrigen Flächen der EmslandArena.

2. Geltungsbereich

2.1 Sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdveranstaltungen in der EmslandArena bleibt grundsätzlich der Eigenbetrieb Emslandhallen der Vertragspartner für den Besuchervertrag in der „ErlebBar“, sodass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) Anwendung finden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die ErlebBar aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ausdrücklich an einen Dritten mitvermietet ist, mit dem der Besuchervertrag zustande kommt.

2.2 Diese AGB gelten für Verträge, welche den Zutritt zur und die Benutzung der „ErlebBar“ in der EmslandArena vor und nach dem Besuch von Veranstaltungen jeder Art gewähren. Darüber hinaus gelten diese AGB für die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienst- und Sachleistungen durch den Eigenbetrieb Emslandhallen (nachfolgend „Arenabetreiber“).

2.3 Die AGB gelten gegenüber folgenden Vertragspartnern (nachfolgend „Besucher“): natürliche Personen (Privatpersonen) sowie Firmen, Kaufleute, gewerblich handelnde Personen, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (Unternehmen). Gegenüber Unternehmen als Vertragspartner gelten diese AGB auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse.

2.4 Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen der Besucher gelten nur, wenn der Arenabetreiber diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2.5 Werden mit dem Besucher im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser AGB.

3. Vertragsabschluss
3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Arenabetreiber und Besucher erfolgt auf Grundlage eines Besuchervertrages zwischen Arenabetreiber und Besucher (nachfolgend „Besuchervertrag“). Wesentliche Bestandteile sind dabei diese AGB, die Hausordnung für Besucher sowie sonstige benannte Anlagen zum Vertrag.

3.2 Mit Buchung der von dem Arenabetreiber ausgewiesenen Leistungen gibt der Besucher gegenüber dem Arenabetreiber ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Besuchervertrages ab. Die Angebotsannahme durch den Arenabetreiber erfolgt entweder schriftlich (auch per E-Mail) mittels einer Buchungsbestätigung des Arenabetreibers an den Besucher oder schriftlich durch Abschluss eines Individualvertrages zwischen den Vertragsparteien. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung oder des Individualvertrages vom Inhalt des Angebots des Besuchers ab, so liegt darin ein neues Angebot des Arenabetreibers. Der Besuchervertrag kommt in diesem Falle auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Besucher die Annahme dieses neuen Angebotes durch schriftliche Bestätigung der Buchungsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung erklärt.

3.3 Aus der etwaigen Reservierung von Tickets für die „Erlebbar“ für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Besuchervertrages hergeleitet werden, es sei denn, der Arenabetreiber hat sich in der Bestätigung der Reservierung ausdrücklich insoweit verpflichtet.

3.4 Der Vertragsabschluss für einen Besuch der „ErlebBar“ erfolgt unabhängig von dem Vertragsabschluss für den Besuch der Veranstaltung. Der Erwerb eines sog. ErlebBar-Tickets ist ein freiwilliger kostenpflichtiger Zusatz. Die Freiwilligkeit bezieht sich allerdings nur auf die sog. Upgrade-Funktion. Ohne vorherigen oder gleichzeitigen Erwerb eines Veranstaltungstickets ist der Erwerb eines sog. ErlebBar-Tickets nicht möglich, da der Besuch der „ErlebBar“ an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist (vgl. Ziffer 17 der AGB).

4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Besuchervertrages (nachfolgend „Vertragsgegenstand“) ist die Gewährung von Zutritt zur sowie die Nutzung der „ErlebBar“ vor und nach einer in der EmslandArena stattfindenden Veranstaltung über einen gesonderten Eingang sowie die in diesem Rahmen stattfindende Bewirtung des Besuchers mit Speisen und Getränken.

4.2 Die Räume dürfen lediglich zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Änderungen des Nutzungszwecks sind verboten.

4.3 Dem Besucher wird Zutritt zu den Räumen in dem Zustand gewährt, in dem sie sich derzeit befinden.

4.4 Tickets für die „ErlebBar“ sind, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, weder personengebunden noch namentlich an den Besucher gebunden, sodass auch eine Dritte Person anstelle des ursprünglichen Ticketerwerbers die Leistungen aus dem Ticket für die „ErlebBar“ in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Dritte Person selbst Inhaber eines Veranstaltungstickets ist.

4.5 Für die mit der Überlassung zusammenhängenden Dienst- und Sachleistungen des Arenabetreibers kann er im eigenen Namen Dritte als Subunternehmer beauftragen (Delegierungsbefugnis).

5. Vertrags- und Nutzungsdauer

5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages und wird für die vertraglich näher bestimmte Zeit vor und nach der Veranstaltung geschlossen (Vertragsdauer).

5.2 Die zeitliche Zurverfügungstellung der mit der Nutzung einhergehenden Dienst- und Sachleistungen erstreckt sich auf die jeweilige Vertragsdauer. Ziffer 5.1 der AGB gilt entsprechend.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1 Die Vergütung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Leistung. Die konkrete Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Individualvertrag. Über die Vergütung wird dem Besucher eine Rechnung ausgestellt, wenn der Vertragsschluss über die Vorverkaufsstelle der Emslandhallen, per E-Mail oder über den Ticketanbieter Reservix GmbH erfolgt. Die Rechnungsbeträge verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

6.2 Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird mit Vertragsabschluss in voller Höhe zur Zahlung fällig. Individuelle Zahlungsfristen sowie Vorschuss- und Teilzahlungen können vertraglich vereinbart bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Geleistete Vorauszahlungen werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.

6.3 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung an den Arenabetreiber ohne Skonto zu überweisen.

6.4 Etwaige Bankgebühren sowie sonstige Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlung sind von dem Besucher zu berücksichtigen und fallen in dessen Verantwortungsbereich.

6.5 Wird die Vergütung vom Besucher nicht oder nicht fristgerecht gezahlt,
a) steht dem Arenabetreiber auch ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
b) kann der Arenabetreiber auch ohne Mahnung die Leistung verweigern und nach Maßgabe der Ziffer 18 der AGB vom Vertrag zurücktreten.

7. Parallelnutzungen

7.1 Der Besucher besitzt nicht das Recht zur ausschließlichen Nutzung von Eingängen/Ausgängen, Foyerflächen, Funktionsflächen wie Toiletten, Garderoben oder Außenflächen. Er hat die gemeinsame Nutzung dieser Bereiche des Gesamtobjektes durch andere Besucher, Mieter/Veranstalter und durch den Arenabetreiber zu dulden.

7.2 Finden im Gesamtobjekt zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, hat jeder Besucher sich so zu verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweils anderen Veranstaltung kommt. Der Besucher hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass der Veranstaltungsbesuch eines anderen Besuchers eingeschränkt wird.

8. Zutrittsberechtigung, Zutrittsaufsicht

8.1 Der Besucher hat die Eintrittskarte zur „ErlebBar“ und einen amtlichen Lichtbildausweis auf Verlangen des Arenabetreibers jeder Zeit während seines Aufenthaltes in der „ErlebBar“ vorzulegen.

8.2 Zutrittsberechtigt zur „ErlebBar“ sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren. In Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter haben jedoch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren Zutritt zur „ErlebBar“. Voraussetzung für das Zutrittsrecht von Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters zum Besuch der „ErlebBar“ unter Benennung des teilnehmenden Erziehungs-/Aufsichtsbeauftragten (sog. Muttizettel). Sowohl das Kind/der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt zur „ErlebBar“ verwehrt.

9. Hausrecht, Hausordnung
9.1 Das Hausrecht in der „ErlebBar“ obliegt vor, während und nach der Veranstaltung dem Arenabetreiber, der sich zu dessen Ausübung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Sicherheitspersonals bedient.

9.2 Die Verhaltensregeln für den Aufenthalt des Besuchers in der „ErlebBar“ entsprechen den in der Hausordnung für Besucher niedergelegten Verhaltensregeln, die als Anlage (Hausordnung Besucher) zu diesen AGB beigefügt und fester Bestandteil des Besuchervertrages ist.

10. Foto- und Filmaufnahmen von Besuchern

Mit dem Erwerb eines Tickets für die „ErlebBar“ bzw. durch einen Aufenthalt in der „ErlebBar“ erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die während seines Aufenthaltes dort durch den Arenabetreiber oder von durch ihn beauftragte Dritte hergestellten Bilder, Fotos und Filme, auf denen der Besucher als Beiwerk abgebildet ist, für Presse- und Werbemaßnahmen des Arenabetreibers verwendet werden können. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

11. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher
Dem Besucher ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arenabetreibers Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen, oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen. Insbesondere jegliche kommerzielle Herstellung und Verwendung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen ist untersagt.

12. Haftung des Arenabetreibers
12.1 Soweit sich aus diesen AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Arenabetreiber bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Sollten Mängel an den überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen vorliegen, so werden diese von dem Arenabetreiber unverzüglich nach Kenntnis abgestellt. Gelingt dies nicht, ist der Besucher zu einer entsprechenden Minderung berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Minderung.

12.3 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Arenabetreiber - gleichgültig ob sie aus mietrechtlicher Mängelhaftung, aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund abgeleitet werden - können gegen den Arenabetreiber nur geltend gemacht werden, wenn dieser, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für einfache Fahrlässigkeit des Arenabetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Arenabetreiber nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Arenabetreibers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.4 Die sich aus Ziffer 12.3 der AGB ergebenden Haftungsbegrenzungen
a) gelten auch für Mängel, die bereits bei Abschluss des Besuchervertrages bestanden. Die verschuldensunabhängige Haftung des Arenabetreibers - für anfängliche Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) gelten nicht, soweit durch den Arenabetreiber oder seinen Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Besuchers nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.5 Für eingebrachte Sachen des Besuchers übernimmt der Arenabetreiber bei einer dem Arenabetreiber zurechenbaren schuldhaften Pflichtverletzung außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung.

12.6 Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB für den Arenabetreiber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

13. Haftung des Besuchers
13.1 Soweit sich aus diesen AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Besucher bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Der Besucher hat die überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung dem Arenabetreiber entstandenen Schäden, soweit diese durch den Besucher zu vertreten sind. Der Besucher muss sich im Streitensfalle entlasten, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

14. Weitergabe(verbot) von „ErlebBar“-Tickets, Ticketkodex
14.1 Tickets für die „ErlebBar“ können grundsätzlich im Rahmen und unter der Maßgabe der Ziffer 4.4 der AGB an Dritte weitergegeben werden durch den Besucher. Darüberhinausgehend liegt es zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen in der EmslandArena, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets für die „ErlebBar“ zu überhöhten Preisen im Interesse des Arenabetreibers und jeweiligen Veranstalters bestimmte Weitergaben von Tickets für die „ErlebBar“ zu beschränken. Dem Besucher ist es daher nicht gestattet:
a) Tickets für die „ErlebBar“ zu einem höheren als dem vertraglich ausgewiesenen Preis zu veräußern,
b) Tickets für die „ErlebBar“ ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Arenabetreiber gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere für Ambush-Marketingmaßnahmen wie z.B. Gewinnspiel- und Ticketverlosungen,
c) Tickets für die „ErlebBar“ entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen belegt sind.

14.2 Der Arenabetreiber ist berechtigt, Besuchern, die gegen Ziffer 14.1 dieser AGB verstoßen.
a) pro Verstoß unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
b) außerordentlich schriftlich zu kündigen. Der Arenabetreiber wird das Ticket für die „ErlebBar“ in diesem Fall sperren und dem Besucher den Zutritt zur „ErlebBar“ verweigern.

14.3 Weitere ergänzende Regeln für den Umgang mit Tickets sind in dem Ticketkodex des Arenabetreibers für Besucher/Ticketerwerber niedergelegt. Dieser Ticketkodex für Besucher/Ticketerwerber ist als Anlage (Ticketkodex) zu diesen AGB beigefügt und gilt für die Besucher entsprechend.

15. Ticketrückgabe des Besuchers bei Verfall, Verlust
Die Rücknahme von vertraglichen Tickets für die „ErlebBar“ nach Ziffer 4.1 der AGB ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz gewährt (Fixschuldcharakter von Eintrittskarten/Tickets). Dem Besucher abhanden gekommene oder bis zur Unkenntlichkeit zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

16. Ticketrückgabe des Besuchers bei Absage, Verlegung und Ausfall von Veranstaltungen
16.1 Trotzdem Tickets für die „ErlebBar“ und die jeweilige Veranstaltung unabhängig voneinander erworben werden, wird bei Absage oder räumlicher und/oder zeitlicher Verlegung von vertraglich vereinbarten Veranstaltungen durch den Veranstalter gegen Vorlage des „ErlebBar“-Tickets grundsätzlich der jeweilige „ErlebBar“-Ticketendpreis durch den Arenabetreiber an den Besucher erstattet. Bei zeitlicher Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter besteht die Möglichkeit zur Ticketrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungszeitpunkt dem Besucher unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.

16.2 Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst.

17. Rücktrittsrecht des Arenabetreibers
17.1 Der Arenabetreiber ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) die vom Besucher zu erbringenden Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet worden sind,
b) der im Vertrag bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird,
c) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Besuchers eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

17.2 Macht der Arenabetreiber von seinem Rücktrittsrecht aus einem der vorbezeichneten genannten Gründe nach Ziffer 18.1 der AGB Gebrauch, behält er den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, falls der Besucher die Gründe zu vertreten hat. Der Arenabetreiber muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

18. Veranstaltungsabbruch, Räumung
18.1 Im Falle des Veranstaltungsabbruchs durch den Eigenbetrieb Emslandhallen oder den Fremdveranstalter hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten „ErlebBar“-Ticketpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung des Tickets nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber dem Arenabetreiber geltend zu machen. Der Arenabetreiber haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe der Ziffer 12 dieser AGB.

18.2 Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften und bei besonderen Gefahrenlagen kann der Arenabetreiber vom Besucher die Räumung und Herausgabe der „ErlebBar“ verlangen. Kommt der Besucher einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, so ist der Arenabetreiber berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Besuchers durchführen zu lassen. Der Besucher bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

19. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besucher gegenüber dem Arenabetreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Vermieter anerkannt sind.

20. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ unwirksame Klauseln
20.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Lingen (Ems). Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Lingen (Ems) als Gerichtsstand vereinbart.

20.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.

Stand: November 2019
Der Betriebsleiter
Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena -
Fotos v.o.n.u.: Headerfoto Stadt Lingen (Ems)

GANZ NAH DABEI:
Logen Tickets EmslandArena

Ob Konzert, Sportevent oder Comedy-Veranstaltung: Buchen Sie unsere Event-Loge oder einzelne Seats in unserem Business-Club für Ihr persönliches und exklusives Veranstaltungshighlight! Ab 1,5 Stunden vor, während und bis zu 1,5 Stunden nach dem jeweiligen Event steht Ihnen unser hochwertiger Logenbereich mit allen Vorzügen, Speisen und Getränken zur Verfügung. Je nach Veranstaltungsszenario und Bühnenposition befinden sich Ihre Business Seats direkt vor dem Logenbereich auf dem angrenzenden Balkon oder alternativ auf unserer Tribüne im Arena-Innenraum.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Buchung bis eine Woche vor Veranstaltung berücksichtigen können.
Für eine ausführliche Beratung und Ihre Buchung wenden Sie sich bitte direkt an:

Anne Tönns
Veranstaltungsmanagement/ Logen
Tel. +49 591 91295-20
ANNE.TOENNS@EMSLANDARENA.COM